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Wird eine Liegenschaft mit Gewinn verkauft, erheben die Kantone auf den Gewinn eine Steuer – die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Der Grund dafür ist, dass dem spekulativen Handel mit Immobilien Einhalt geboten wird. Je kürzer die Haltedauer einer Immobilie, desto höher fällt die Steuer aus. Zudem tragen vielerorts Investitionen in die öffentliche Infrastruktur indirekt zur Wertsteigerung von privaten Immobilien bei. Mit der Grundstückgewinnsteuer soll ein Teil dieser Wertsteigerung wieder an die Gemeinschaft zurückfliessen.
Zur Berechnung der Grundstückgewinnsteuer dient primär die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Kauf und Verkauf können weit auseinanderliegen und der Gewinn mehrere CHF 100'000 betragen. Vom Gewinn werden Kauf- und Verkaufsnebenkosten (z.B. Gebühren für den Notar) und wertsteigernde Investitionen (z.B. Wintergarten, Pool, etc.) abgezogen. Vom übriggebliebenen Nettogewinn erhebt der Wohnkanton je nach Haltedauer einen prozentualen Steuersatz, welcher kantonal unterschiedlich ist.
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