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Wie viel Eigenkapital braucht der Hauskauf?

Das Wichtigste in Kürze
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung müssen Sie mindestens 20% vom Kaufpreis in Form von Eigenmitteln einbringen. Dies kann beispielsweise in Form von Ersparnissen, familiärer Unterstützung oder Vorsorgegeldern aus der 2. und 3. Säule sein.

Wie viel Eigenkapital benötige ich?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses müssen mindestens 20 Prozent des Objektwertes als Eigenkapital vorliegen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass mindestens die Hälfte davon (10% des Objektwertes) aus anderen Quellen als aus der Pensionskasse (2. Säule) stammen müssen.

Was bedeutet Belehnung?

Die Belehnung bezeichnet den Anteil des Immobilienwertes, der durch eine Hypothek finanziert wird. Sie gibt an, wie viel Prozent des durch den Anbieter definierten Objektwertes durch ein Darlehen (also Fremdkapital) gedeckt ist. In der Schweiz liegt die übliche Belehnung bei maximal 80% des Immobilienwerts. Das bedeutet, dass der Käufer mindestens 20% Eigenkapital einbringen muss. Die Belehnung ist ein wichtiger Faktor für Banken, um das Risiko einer Hypothek zu beurteilen – je niedriger die Belehnung, desto sicherer ist die Finanzierung aus Sicht der Bank und desto attraktiver können die Hypothekarzinsen ausfallen.

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Was andere Interessierte wissen wollten.

Unsere Hypothekarspezialisten und -spezialistinnen geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Yannick K. (29), Dübendorf

Wie viel Eigenkapital ist für den Wohnungskauf notwendig?

Für den Wohnungskauf benötigen Sie in der Regel mindestens 20% Eigenkapital gemessen am Wert der Wohnung. Diese 20% müssen aus eigenen Mitteln stammen, wobei auch Vorsorgegelder (2. und 3. Säule) eingesetzt werden können. Mindestens 10% müssen jedoch aus anderen Quellen als der Pensionskasse (2. Säule) kommen.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

Jonathan B. (28), Wil

Was kann ich tun, wenn die Eigenmittel nicht reichen?

Wenn Ihre Eigenmittel nicht ausreichen, gibt es verschiedene Optionen:

  1. Vorsorgegelder beziehen: Sie können in Rücksprache mit der Vorsorgeeinrichtung alle fünf Jahre Altersguthaben aus der 2. und 3. Säule vorzeitig für den Kauf von Wohneigentum beziehen. Zu beachten ist, dass mindestens 10% des Eigenkapitals nicht aus der 2. Säule stammen dürfen.
  2. Vorsorgegelder verpfänden: Wenn Sie Tragbarkeitsreserven haben, können Sie die Vorsorgegelder verpfänden, anstatt Sie zu beziehen. Das Hypothekarvolumen steigt dann um den verpfändeten Betrag, hat aber den Vorteil, dass die Gelder in der Vorsorgeeinrichtung verbleiben und weiterhin Zinsen abwerfen.
  3. Familienunterstützung: Schenkungen, ein zinsloses Darlehen oder die Belehnung einer bestehenden Immobilie innerhalb der Familie können helfen, um fehlende Eigenmittel zu kompensieren.
  4. Eigenleistungen einbringen: Von einigen Hypothekargebern werden auch handwerkliche Eigenleistungen bei Neubauten oder Renovationen als eingebrachte Eigenmittel angesehen, die Beurteilung ist jedoch sehr unterschiedlich und eher restriktiv.
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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Cristiana B. (21), Köniz

Gibt es auch Hypotheken mit 10% Eigenkapital?

Grundsätzlich nicht. In der Regel beträgt die Eigenkapitalanforderung immer mindestens 20% vom Immobilienwert. Allerdings kann die Hälfte davon aus der Pensionskasse (2. Säule) stammen, was bedeutet, dass nur 10% vom Immobilienwert effektiv als flüssige Mittel angespart werden müssen. Vereinzelt kann es aber vorkommen, dass Anbieter Finanzierungen mit lediglich 10% Eigenkapital ermöglichen – eine Beratung und ein Vergleich hierzu lohnen sich.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

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* Der hier gezeigte Wert für eine Saron-Hypothek setzt sich aus dem aktuellen SARON (Swiss Average Rate Overnight) und der individuellen Marge des Hypothekaranbieters zusammen. Generell sind die angezeigten Zinssätze aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypothekarvolumen und Objektstandort abweichen.