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1-und-2-hypothek

1. Hypothek und 2. Hypothek kurz erklärt.

Das Wichtigste in Kürze
Der Kreditbedarf bestimmt den Rang der Hypothek: Die erste Hypothek ist der Hauptkredit, die zweite ein zusätzlicher Kredit. Der Unterschied liegt in der Reihenfolge der Rückzahlung, falls mehrere Kredite aufgenommen werden.

1. und 2. Hypothek einfach erklärt.

Finanzinstitute gewähren für Wohneigentum in der Regel 80% – in Ausnahmefällen bis zu 90% – der Kauf- oder Bausumme als Hypothek. Die restlichen 20% müssen in Form von Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht werden. Beim Fremdkapital wird zwischen erster und zweiter Hypothek unterschieden, wobei eine erste Hypothek bis zu 65% des Immobilienwertes betragen kann und eine zweite den Rest bis maximal 80% (oder eben 90%). Grund für die Unterteilung ist, dass bei der zweiten Hypothek eine Amortisationspflicht besteht. Sie muss innert 15 Jahren, bei den meisten Anbietern spätestens aber bei Pensionierung zurückbezahlt sein. Diese Amortisation sorgt dafür, dass die Kreditnehmenden im Hinblick aufs Alter weniger Schulden und einen höheren Eigenkapitalpuffer für allfällige Wertkorrekturen haben. In der Schweiz werden die erste und zweite Hypothek meist beim gleichen Anbieter abgeschlossen, da es kaum Institute gibt, die nur im 2. Rang finanzieren.

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Worin besteht der Unterschied zwischen der 1. und 2. Hypothek?

1. Hypothek

Eine sogenannte erste Hypothek gibt es bis zu einer Belehnung von 65%


Hauptkredit bis 65% des Immobilienwertes


Keine Amortisationspflicht, sofern die Tragbarkeit gegeben ist


Direkte und indirekte Amortisation möglich


Verschiedene Hypothekarmodelle (Festhypothek, Saron-Hypothek oder variable Hypothek) oder auch Kombi-nation möglich


Häufig attraktivere Zinskonditionen, wenn nur eine erste Hypothek benötigt wird

2. Hypothek

Eine zweite Hypothek gewähren Finanzinstitute auf eine Belehnung zwischen 65 bis 80% (in Ausnahmefällen bis 90%)


Zusätzlicher Kredit zwischen 65 und 80% (resp. 90%) des Immobilienwertes


Pflicht zur Amortisation innerhalb von 15 Jahren, zumeist spätestens bei Pensionierung


Direkte und indirekte Amortisation möglich


Verschiedene Hypothekarmodelle (Festhypothek, Saron-Hypothek oder variable Hypothek) oder auch Kombi-nation möglich


Höhere Steuerabzüge durch höhere Zinszahlungen

Amortisation der 1. und 2. Hypothek.

Seit 2014 gilt für die zweite Hypothek eine Amortisationspflicht innerhalb von 15 Jahren oder bei den meisten Anbietern bis zum Erreichen des Pensionsalters. Dies geschieht in der Regel mittels direkter oder indirekter Amortisation.

Die Amortisationspflicht betrifft nur die zweite Hypothek. Die Entscheidung, ob und wie die erste Hypothek amortisiert wird, hängt von individuellen Faktoren wie Lebensumständen, Tragbarkeit, steuerlichen Aspekten und alternativen Anlagemöglichkeiten ab. Eine Beratung kann helfen, die beste Strategie zu wählen.

Unsere Tipps zur 1. und 2. Hypothek

Amortisation der zweiten Hypothek planen: Denken Sie frühzeitig daran, wie Sie die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren amortisieren können. So vermeiden Sie unerwartete finanzielle Belastungen und profitieren von einer langfristigen Planbarkeit.

Achtung beim Aufteilen in Tranchen: Eine Aufteilung Ihrer Hypothek in mehrere Tranchen soll gut überlegt sein. Kundinnen und Kunden begeben sich durch eine ungünstige Staffelung der Hypothek in die Abhängigkeit ihres Finanzierungsinstituts ohne die Möglichkeit, bei Fälligkeit einer der gestaffelten Tranchen den Anbieter zu wechseln.

Anbieter und Zinssätze vergleichen: Machen Sie vor dem Abschluss oder der Verlängerung einer Hypothek immer einen breiten Anbietervergleich, um das beste Angebot für Sie zu finden.

Kontakt & Beratung. Jetzt die passende Hypothek finden.

MoneyPark hilft Ihnen, die passende Hypothek zu finden – unabhängig und persönlich. Wir berücksichtigen nicht nur attraktive Konditionen, sondern auch Ihre Vorsorge- und Steuersituation.

Was andere Interessierte wissen wollten.

Unsere Hypothekarspezialisten und -spezialistinnen geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Deborah L. (38), Altstätten

Wie hoch darf die erste Hypothek sein?

Die erste Hypothek darf in der Regel bis zu 65% des Immobilienwerts betragen. Mehr Fremdkapital ist über eine zweite Hypothek möglich, die jedoch eine Amortisationspflicht mit sich bringt.

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Pascal A. (43), Basel

Kann die 1. und 2. Hypothek bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen werden?

In der Schweiz werden erste und zweite Hypothek in den allermeisten Fällen beim gleichen Anbieter abgeschlossen. Dies, weil es tatsächlich kaum möglich ist, einen Anbieter zu finden, welcher nur eine 2. Hypothek finanziert und damit einen Rangrücktritt akzeptiert.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

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* Der hier gezeigte Wert für eine Saron-Hypothek setzt sich aus dem aktuellen SARON (Swiss Average Rate Overnight) und der individuellen Marge des Hypothekaranbieters zusammen. Generell sind die angezeigten Zinssätze aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypothekarvolumen und Objektstandort abweichen.