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Der Eigenmietwert ist ein Schweizer Steuermechanismus, der steuerliche Nachteile der Mieterschaft gegenüber Immobilienbesitzenden ausgleichen soll. Denn Eigentümerinnen und Eigentümer können Ihre Unterhaltskosten für die Immobilie sowie ihre Schuldzinszahlungen bei den Steuern abziehen. Im Gegenzug müssen sie fiktive Mieteinnahmen versteuern. Im europäischen Umfeld ist eine solche Steuer die absolute Ausnahme. Lediglich Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Italien und Spanien kennen eine Form der Eigenmietwertbesteuerung. Diese ist aber entweder viel niedriger als in der Schweiz oder wird nur auf Zweitwohnsitzen erhoben.
Der Eigenmietwert wird in der Schweiz von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt und orientiert sich am Marktmietwert ähnlicher Immobilien. Meist liegt er bei 60-70% der ortsüblichen Miete. Faktoren wie Lage, Grösse, Ausstattung und Baujahr beeinflussen die Höhe. Jeder Kanton hat eigene Berechnungsmodelle – teils mit Pauschalen, teils mit detaillierten Bewertungsverfahren. Eine individuelle Schätzung durch das Steueramt ist möglich, vor allem bei Änderungen wie Umbauten.