Eine Aufteilung der Hypothek in mehrere Tranchen macht nur in wenigen Fällen Sinn. Ein solcher Fall könnte sein, wenn Sie einen Betrag nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen möchten, weil Sie beispielsweise eine (Vor-)Erbschaft erwarten. Sie können dann eine erste Tranche nach beispielsweise fünf Jahren zurückzahlen, während die zweite Tranche fünf weitere Jahre Bestand hat. Eine solche Amortisation kann jedoch, wenn planbar, auch vorgängig im Kreditvertrag festgehalten werden. Ebenso kann es sinnvoll sein, eine Festhypothek und eine Saron-Hypothek zu kombinieren, um Zinsrisiken abzufedern. Grundsätzlich ist aber von einer Staffelung von Festhypothekartranchen abzuraten, weil Sie sich dadurch in die Abhängigkeit des Finanzierungsinstituts begeben, ohne die Möglichkeit zu haben, bei Fälligkeit einer Tranche den Anbieter zu wechseln.