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  • Vorsorgegelder fürs Eigenheim: Chance oder Risiko?

    28.11.2025 | Marco Tomasina
    Die Hälfte der Neukäuferinnen und Neukäufer in der Schweiz finanziert das Eigenheim mit Pensionskassengeldern. Der Vorbezug erleichtert den Traum vom Eigenheim, kann aber zur Rentenfalle werden, wenn die langfristige Planung fehlt.
Mann und Frau am Laptop

Vorsorgegelder fürs Eigenheim: Chance oder Risiko?

28.11.2025 | Marco Tomasina
Mann und Frau am Laptop
Die Hälfte der Neukäuferinnen und Neukäufer in der Schweiz finanziert das Eigenheim mit Pensionskassengeldern. Der Vorbezug erleichtert den Traum vom Eigenheim, kann aber zur Rentenfalle werden, wenn die langfristige Planung fehlt.

Eigenheimkauf mit Vorsorgegeldern verpflichtet

Steigende Immobilienpreise und stagnierende Einkommen machen den Traum vom Eigenheim für viele zur finanziellen Herausforderung. Unsere Analyse von 7'500 Kauftransaktionen zeigt, dass mittlerweile 48% der Neukäuferinnen und Neukäufer auf Gelder aus der zweiten Säule (Pensionskasse) zurückgreifen, um das Eigenkapital zu erhöhen und damit die Tragbarkeitsanforderungen zu erfüllen. Im Durchschnitt werden für den Kauf eines Einfamilienhauses im Wert von CHF 1.35 Mio. rund CHF 115’000 aus der Pensionskasse bezogen. Damit finanzieren sich angehende Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Wohntraum. Gleichzeitig riskieren sie damit eine Rentenlücke von rund CHF 500 pro Monat. Diese Lücke gilt es bis zur Pensionierung zu schliessen, um später keine unangenehme Überraschung zu erleben.

Wie gross ist Ihre Vorsorgelücke?

Erfahren Sie mit Ihrem «Financial Fitness Score», ob Sie mit Ihrem Einkommen aus der 1. und 2. Säule den gewohnten Lebensstandard im Alter halten können und welche Vorsorgelücke Sie mit der 3. Säule schliessen sollten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre Vorsorgeexpertin oder Ihren Vorsorgeexperten für eine Gesamtberatung.

Warum der Pensionskassenbezug zum Bumerang werden kann

Die Wohneigentumsförderung (WEF) macht den Bezug von Vorsorgegeldern für den Immobilienkauf überhaupt erst möglich – birgt aber langfristig Risiken, die beachtet werden sollten. Wer heute mit 40 Jahren ein Eigenheim kauft und nur die Pflichtamortisation leistet, wird bei der Pensionierung mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter nicht mehr gegeben ist. Aufgrund der Rentenlücke und generell sinkender Renten dürfte die finanzielle Belastung auf gegen 50% vom Einkommen steigen und damit die geforderte Limite von 33% weit überschreiten. Es empfiehlt sich deshalb, den Vorsorgebezug mit gezieltem Sparen und einer langfristigen Finanzplanung zu kompensieren.

Sparen für die langfristige Tragbarkeit

Als Faustregel gilt: Jährlich sollten 2 bis 2,5% des Kaufpreises in die verschiedenen Vorsorgegefässe und ins freie Sparen investiert werden, um über die gesamte Besitzdauer finanziell sorgenfrei zu wohnen.

Vom Wohntraum zum finanziell abgesicherten Zuhause

Eine optimierte Finanz- und Vorsorgeplanung sichert die Tragbarkeit im Rentenalter. Sie kann stark vereinfacht wie folgt aussehen:

  • Pflichtamortisation über 15 Jahre (indirekt über die Säule 3a)
  • Rückzahlung des bezogenen Pensionskassenguthabens innerhalb von 15 Jahren nach Bezug
  • Jährliche Einzahlung des Maximalbetrags in die Säule 3a
  • Steuerersparnisse (durch PK- und 3a-Einkäufe) im freien Vermögen anlegen

Wie viel im Einzelfall in welches Gefäss einbezahlt werden soll, ist Teil einer individuellen, frühzeitigen und fundierten Finanz- und Vorsorgeplanung, welche allen Immobilienbesitzenden zu empfehlen ist. Im oben erwähnten Beispiel belaufen sich die Ersparnisse aus Pensionskasse, Säule 3a und freiem Sparen bis zur Pensionierung auf rund CHF 1.1 Mio . Rund ein Drittel von dieser Summe trägt die Anlage der Vorsorge- und Spargelder in Aktien und Anleihen bei. Wer auf die Anlage der Spar- und Vorsorgegelder in Aktien und Anleihen verzichtet, muss rund eineinhalbmal so viel sparen, um bei Pensionierung die gleiche finanzielle Ausgangslage zu haben.

Verpfändung statt Bezug: Eine sinnvolle Alternative

Nicht immer muss das Vorsorgekapital effektiv bezogen werden. Rund 18% der Neukäuferinnen und -käufer entscheiden sich für eine Verpfändung der Pensionskassengelder. Dabei bleibt das Geld in der Pensionskasse, wird aber der Bank als Sicherheit hinterlegt. So entstehen keine Renteneinbussen, und das Guthaben bleibt verzinst und versichert. Eine Verpfändung ist insbesondere dann möglich, wenn nicht das Einkommen, sondern das Eigenkapital knapp ist. Steigt der Immobilienwert über die Besitzdauer an, kann die Verpfändung später wieder aufgehoben werden.

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