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Die Frage nach Rente oder Kapitalbezug ist bei der Pensionierung ein wichtiger finanzieller Entscheid. Was früher Standard war – das Angesparte als lebenslange Rente zu beziehen – hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre stark verändert. Laut dem Bundesamt für Statistik gibt es mittlerweile mehr Pensionierte, welche ihr Altersguthaben als Kapital beziehen (41%) als solche, die sich für die Rente entscheiden (40%). 19% wählten gemäss Statistik 2023 eine Kombination aus Teilbezug und Rente, was ebenfalls möglich ist.
Der Entscheid, ob Rente oder Kapital, hat auch einen erheblichen Einfluss auf die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter. Während bei der Rente die monatlichen Zahlungen aus der AHV und der Pensionskasse als regelmässiges monatliches Einkommen angerechnet werden können, muss beim Kapitalbezug für die Tragbarkeit ein rechnerischer Wert ermittelt werden. Eine Vorgehensweise ist, dass das angesparte Altersguthaben durch die zu erwartenden Lebensjahre gemäss Sterbetafel geteilt wird. Eine andere Variante ist die Umrechnung in eine theoretische Rente, die deutlich tiefer ausfallen kann als die reguläre Rente und damit das tragbarkeitsrelevante Einkommen bedeutend schmälern kann. Massgebend für die theoretische Rente ist der Umwandlungssatz, den der Hypothekaranbieter anwendet. Dieser kann zwischen 3% und 8% liegen, wobei die allermeisten Anbieter mit Umwandlungssätzen zwischen 3% und 5% rechnen. Zum Vergleich: Wird eine Rente von der Pensionskasse bezogen, liegt der Umwandlungssatz aktuell bei 6.8% für den obligatorischen Teil und gute 5% bei überobligatorischen Guthaben. Dieser Unterschied hat direkte Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Hypothek und kann über den Fortbestand der Finanzierung entscheiden.
| Rente (mit Umwandlungssatz 5.5%) | Kapitalbezug mit Umwandlungssatz 4%) | Kapitalbezug (4%) und Amortisation der Hypothek auf CHF 300'000 | |
| Pensionskasse CHF 900'000 | CHF 49'500 | CHF 36'000 | CHF 30'000 |
| AHV-Rente | CHF 49'000 | CHF 49'000 | CHF 49'000 |
| Tragbarkeitsrelevantes Einkommen | CHF 98'500 | CHF 85'000 | CHF 79'000 |
| Erforderliches Einkommen | CHF 97'500 | CHF 97'500 | CHF 75'000 |
| Tragbarkeit erfüllt | Ja (33%) | Nein (38%) | Ja (32%) |
Denn auch nach der Pensionierung dürfen die kalkulatorischen Kosten – bestehend aus Hypothekarzinsen (berechnet mit 5%) sowie Unterhalts- und Nebenkosten (berechnet mit 1% des Liegenschaftswerts) – maximal ein Drittel (33%) des Einkommens betragen. Die Hypothekarhöhe ist nach der Pensionierung auf maximal 65% des Immobilienwertes limitiert. Dies wird in der Regel spätestens 15 Jahre vor der Pensionierung mittels Pflichtamortisationen vorbereitet. Ab diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich dann auch im Rahmen einer sorgfältigen Pensionsplanung zu prüfen, ob die Hypothek nach der Pensionierung mit der gewünschten Leistungsform (Rente oder Kapitalbezug) tragbar ist. Sollte beim Kapitalbezug das tragbarkeitsrelevante Einkommen zu gering ausfallen, kann entweder nach einem Hypothekaranbieter gesucht werden, der bei der Anrechnung des Kapitalbezugs vorteilhaftere Konditionen bietet oder man kann ausrechnen, ob sich mit dem bezogenen Vorsorgevermögen ein Teil der Hypothek amortisieren lässt, so dass das erforderliche Einkommen geringer ausfällt (siehe Rechenbeispiel oben). Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen frühzeitig und sorgfältig durchzuspielen und zu planen, um nicht im Rentenalter an der fehlenden Tragbarkeit für die Hypothek zu scheitern.