Bei Festhypotheken kann eine Ablösung nur dann stattfinden, wenn die vereinbarte Laufzeit endet. Kündigt man frühzeitig, muss man mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Allerdings kann eine Ablösung bereits zwei Jahre vor Ablauf vorbereitet werden. Auch bei Saron-Hypotheken gibt es Verträge mit Mindestlaufzeiten, welche eingehalten werden müssen. Zu beachten ist, dass viele Hypothekaranbieter die Hypothekarnehmenden in eine Staffelung von verschiedenen Laufzeiten drängen – z.B. eine fünfjährige und eine achtjährige Festhypothek. Dies erschwert die Ablösung entscheidend, weil es kaum möglich ist, eine einzelne Tranche bei einem anderen Anbieter zu platzieren. Wenn die verschiedenen Tranchen nicht innert zwei Jahren auslaufen, ist es praktisch unmöglich, den Anbieter ohne Strafzahlung zu wechseln. In diesem Fall ist man auf sehr lange Zeit an den Anbieter gebunden und hat beim Auslaufen einer Tranche eine denkbar schlechte Verhandlungsposition. Eine Staffelung von Festhypothekartranchen macht deshalb nur in wenigen Fällen wirklich Sinn. Eine Ausnahme wäre, wenn man eine komplette Tranche nach Ablauf amortisieren möchte und die zweite Tranche weiterlaufen lassen möchte.