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Eine Festhypothek ist eine von drei verschiedenen Hypothekarformen. Der Zinssatz wird im Vorfeld für einen festgelegten Zeitraum von zwei bis zwanzig Jahren fixiert. Diese Fixierung ohne Kündigungsrecht bietet sowohl Hypothekarnehmenden als auch -anbietern eine hohe Planungssicherheit. Die monatlichen Zinsraten bleiben über die gesamte Laufzeit konstant – unabhängig von Schwankungen am Zinsmarkt. Ein grosser Vorteil besteht darin, dass eine Festhypothek vor steigenden Zinsen schützt.
Vergibt ein Finanzierungsanbieter einem Eigenheimbesitzer oder einer Eigenheimbesitzerin eine Hypothek, trägt er das Ausfallrisiko des Hypothekarnehmers und verlangt für die gewährte Sicherheit Geld. Hier spielt also die Bonität des Kreditnehmers eine Rolle bei der Preisbildung. Hinzu kommen Refinanzierungskosten, welche das Finanzinstitut bezahlen muss, um sich selbst mit den erforderlichen Geldern einzudecken. Das können Spargelder von Kundinnen und Kunden sein oder Gelder vom Kapitalmarkt, welche Marktschwankungen unterliegen. Je länger die Hypothekarlaufzeit ist, um so grösser sind die Zinsrisiken am Markt und umso mehr Geld verlangt der Finanzierungsanbieter für die entsprechende Absicherung. Hinzu kommen Verwaltungskosten und die Gewinnmarge, welche schliesslich den Zinssatz für eine Festhypothek mitbestimmen.
Bei der Festhypothek gilt es primär zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Die Belehnung beschreibt das Verhältnis des Hypothekarkredits zum Wert der Immobilie, welcher durch den Kreditgeber bestimmt wird. Üblicherweise finanzieren Banken bis zu 80% des Objektwerts mittels einer Hypothek. Zudem müssen Tragbarkeitskriterien erfüllt werden. Sprich das Einkommen muss die Zinskosten (in der Regel gerechnet mit fünf Prozent), die Unterhaltskosten (gerechnet mit rund einem Prozent vom Immobilienwert) und allfällige Amortisationszahlungen um das Dreifach übersteigen.