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Haus geerbt. Wie weiter?

Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie ein Haus in der Schweiz geerbt haben, gilt es zu entscheiden, ob die Immobilie selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden soll. Diese Entscheidung bestimmt die weiteren Schritte im Umgang mit der geerbten Immobilie.

Immobilie selbst bewohnen.

Wenn Sie eine Immobilie in der Schweiz erben und selbst bewohnen, fällt keine Grundstückgewinnsteuer an. Sie müssen jedoch den Eigenmietwert versteuern und können dabei Unterhaltskosten und die Hypothekarzinsen in Abzug bringen.

Geschwister ausbezahlen.

Wenn Sie als Erbgemeinschaft mit mehreren Geschwistern eine Immobilie geerbt haben und Ihre Geschwister auszahlen möchten, wird dies als sogenannte Erbteilung behandelt. Die Immobilie muss zuerst korrekt im Grundbuch auf Sie übertragen werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf Basis einer neutralen Schätzung des Marktwerts. Wichtig: Es können je nach Kanton Erbschaftssteuern oder Grundstückgewinnsteuern anfallen. Eine frühzeitige Beratung mit Expertinnen und Experten ist empfehlenswert.

Immobilie vermieten.

Wenn Sie eine geerbte Immobilie in der Schweiz vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Gleichzeitig können Sie Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und je nach Kanton auch Abschreibungen steuerlich abziehen. Wichtig ist auch die Anmeldung bei der Gemeinde sowie ein rechtssicherer Mietvertrag. Eine professionelle Verwaltung kann sich lohnen, besonders bei mehreren Erbinnen und Erben oder weiter entferntem Wohnsitz.

Immobilie verkaufen.

Möchten Sie eine geerbte Immobilie in der Schweiz verkaufen, müssen Sie zunächst als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird in diesem Fall auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises durch die Erblasserin oder den Erblasser erhoben. Wertvermehrende Investitionen während der Haltedauer sowie Verkaufsnebenkosten wie Maklerhonorare oder Notariatsgebühren können bei der Steuer in Abzug gebracht werden.

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Was andere Interessierte wissen wollten.

Unsere Immobilienexpertinnen und -experten geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Manuela K. (36), Interlaken

Wir haben als Erbengemeinschaft ein Haus geerbt. Welche Kosten fallen an?

Es können sowohl einmalige als auch laufende Kosten anfallen. Grundbuch- und Notargebühren für den Eigentumsübertrag sind einmalig, genauso wie allfällige Erbschaftssteuern. Beide Abgaben sind kantonal geregelt und können stark variieren. Zu den wichtigsten laufenden Kosten zählen die Hypothekarzinsen, sofern auf der Immobilie eine Hypothek lastet, sowie Unterhalts- und Nebenkosten wie auch Einkommens- und Vermögenssteuern. Wird das Haus verkauft, fällt zusätzlich die Grundstückgewinnsteuer an.

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Simon H. (41), Brugg

Ich habe das Haus meiner Eltern geerbt. Was sind die nächsten Schritte?

Zuerst gilt es die Erbschaft anzunehmen und sich als Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Möchten Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten? Dann gilt es die Finanzierung zu klären, sprich eine allfällig laufende Hypothek zu übernehmen und sich über die laufenden Kosten und Versicherungen zu informieren. Auch könnte, je nach Kanton und Verwandtschaftsverhältnis, eine Erbschaftssteuer auf Sie zukommen. Möchten Sie die Immobilie hingegen verkaufen, sollten Sie den Immobilienwert professionell schätzen lassen und sich über die Grundstückgewinnsteuer informieren.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

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