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Wenn Sie eine Immobilie in der Schweiz erben und selbst bewohnen, fällt keine Grundstückgewinnsteuer an. Sie müssen jedoch den Eigenmietwert versteuern und können dabei Unterhaltskosten und die Hypothekarzinsen in Abzug bringen.
Wenn Sie als Erbgemeinschaft mit mehreren Geschwistern eine Immobilie geerbt haben und Ihre Geschwister auszahlen möchten, wird dies als sogenannte Erbteilung behandelt. Die Immobilie muss zuerst korrekt im Grundbuch auf Sie übertragen werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf Basis einer neutralen Schätzung des Marktwerts. Wichtig: Es können je nach Kanton Erbschaftssteuern oder Grundstückgewinnsteuern anfallen. Eine frühzeitige Beratung mit Expertinnen und Experten ist empfehlenswert.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie in der Schweiz vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Gleichzeitig können Sie Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und je nach Kanton auch Abschreibungen steuerlich abziehen. Wichtig ist auch die Anmeldung bei der Gemeinde sowie ein rechtssicherer Mietvertrag. Eine professionelle Verwaltung kann sich lohnen, besonders bei mehreren Erbinnen und Erben oder weiter entferntem Wohnsitz.
Möchten Sie eine geerbte Immobilie in der Schweiz verkaufen, müssen Sie zunächst als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird in diesem Fall auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises durch die Erblasserin oder den Erblasser erhoben. Wertvermehrende Investitionen während der Haltedauer sowie Verkaufsnebenkosten wie Maklerhonorare oder Notariatsgebühren können bei der Steuer in Abzug gebracht werden.