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Mit der Vorlage vom 28. September soll der Eigenmietwert abgeschafft werden. Gleichzeitig entfallen die meisten Abzugsmöglichkeiten, insbesondere für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten. Für Zweitliegenschaften ist neu die Einführung einer Objektsteuer vorgesehen, was eine Volksabstimmung erfordert.
Bei der jährlichen Steuererhebung fallen Eigenmietwert, Hypothekarzinsabzug und Unterhaltskostenabzug weg. Kantone können für Besitzerinnen und Besitzer von Zweitliegenschaften eine neue Objektsteuer erheben.
Aktuell ist der Eigenmietwert in vielen Kantonen sehr tief angesetzt, so dass er sich mit dem Hypothekarzinsabzug und jährlichen Unterhaltskosten in vielen Fällen aufwiegen lässt. «Schmerzen» verursacht er insbesondere dort, wo nicht in die Immobilie investiert wird und deshalb kaum Steuerabzüge möglich sind. Generell lässt sich deshalb sagen, dass bei einer Abschaffung des Eigenmietwert Haushalte mit kleinen Hypothekarvolumen und tiefen Hypothekarzinsen sowie geringen Investitionsabzügen zukünftig weniger Steuern bezahlen müssten. Sie können aktuell den Eigenmietwert nicht vollständig kompensieren. Tendenziell teurer wird es für Haushalte mit grossen Hypothekarvolumen, hohen Hypothekarzinsen und vielen anstehenden Renovationen. Sie können heute den Eigenmietwert "überkompensieren", was nach einer Abschaffung nicht mehr möglich wäre.
Haushalte mit kleinem Hypothekarvolumen und tiefen Hypothekarzinsen
Haushalte mit geringen Investitionsabzügen
Neukäuferinnen und -käufer, für welche ein Ersterwerberabzug vorgesehen ist
Haushalte mit grossen Hypothekarvolumen und hohen Hypothekarzinsen
Besitzerinnen und Besitzer von älteren Liegenschaften mit viel Renovationsbedarf
Immobilienbesitzende mit mehreren Wohneinheiten, welche vermietet werden
Eine mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte auch die Investitionen in die Eigenheime beeinflussen, weil werterhaltende Sanierungsmassnahmen nicht mehr abzugsfähig wären. Die Bauwirtschaft, aber beispielsweise auch der Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (aeeSuisse) befürchten, dass aufgrund der wegfallenden Unterhaltsabzüge mittel- und langfristig weniger Unterhaltsarbeiten und energetische Sanierungen vorgenommen würden, was weniger Aufträge zur Folge hätte. Allerdings wäre bei einer Annahme bis zum Inkrafttreten mit einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren zu rechnen. In dieser Zeit hätten Besitzerinnen und Besitzer von sanierungsbedürftigen Wohnobjekten einen grossen Anreiz, noch vor dem Wegfall der Unterhaltsabzüge ihr Wohneigentum schnellstmöglich zu modernisieren. Dies wiederum könnte zu einem vorübergehenden Sanierungsboom führen, welcher die Preise für Sanierungsleistungen in die Höhe treiben könnte.
Bei einer Annahme durch Volk und Stände würde es wohl nochmals rund zwei Jahre dauern, bis die Reform der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft treten würde.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde je nach Zinsniveau zu erheblichen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen führen. Zudem entfällt der Unterhaltsabzug, was Sanierungen unattraktiver machen dürfte. Auch am Hypothekarmarkt dürfte ein Systemwechsel nicht spurlos vorbeigehen. Aufgrund der vorliegenden Daten geht MoneyPark davon aus, dass innert fünf Jahren nach Abschaffung des Eigenmietwerts Gelder in der Grössenordnung von 50 bis 150 Mia. zurückfliessen dürften. Das obere Ende dieser Spannbreite würde bedeuten, dass der Schweizer Hypothekarmarkt, welcher in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich rund CHF 30 Mia. pro Jahr von rund CHF 900 Mrd. auf mittlerweile über CHF 1’200 Mrd. angestiegen ist, nicht mehr weiterwachsen würde. Denn mit der Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte ziemlich genau diese Summe pro Jahr an Amortisationen zurückfliessen.