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Helvetia Todesfallversicherung

Trennung oder Scheidung: Was passiert mit dem Eigenheim?

Das Wichtigste in Kürze
Bei Trennung oder Scheidung ist das Schicksal des Eigenheims nicht automatisch besiegelt. Die Möglichkeiten reichen vom Verkauf über die Auszahlung eines Partners bis hin zum gemeinsamen Wohnen. Ein Immobilienmakler kann bei der Bewertung oder beim Verkauf helfen.

Güterstand bei Trennung und Scheidung

Bei einer Trennung erfolgt zunächst keine automatische Aufteilung des Vermögens, es sei denn, beide Partner wünschen dies. Erst mit der Scheidung wird das Vermögen aufgeteilt. Ohne Ehevertrag gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung – das bedeutet, die während der Ehe gemeinsam erworbene Immobilie fällt in die Errungenschaft und wird entsprechend aufgeteilt.

Zwangsversteigerung im Extremfall

Wenn keine Einigung über die Zukunft der Immobilie erzielt werden kann, kommt es im Extremfall zur Zwangsversteigerung. Diese wird meist vom Gericht auf Antrag einer Partei eingeleitet. Der Erlös wird entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt, fällt aber oft geringer aus als bei einem freien Verkauf.

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