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Bei einer Trennung erfolgt zunächst keine automatische Aufteilung des Vermögens, es sei denn, beide Partner wünschen dies. Erst mit der Scheidung wird das Vermögen aufgeteilt. Ohne Ehevertrag gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung – das bedeutet, die während der Ehe gemeinsam erworbene Immobilie fällt in die Errungenschaft und wird entsprechend aufgeteilt.