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Haus im Baurecht – darauf müssen Sie achten.

Das Wichtigste in Kürze
Ein Haus im Baurecht bringt Herausforderungen bei der Finanzierung mit sich, weil zumeist nicht die üblichen Finanzierungsrichtlinien zum Tragen kommen, sondern ein höherer Anteil an Eigenmitteln verlangt wird und die Baurechtszinsen in die Tragbarkeitsberechnung einfliessen.

Die Eigenschaften des Baurechts.

Mit dem Baurecht räumt der Besitzer oder die Besitzerin eines Grundstücks einer anderen Person das Recht ein, auf seinem Grundstück zu bauen. Dafür wird üblicherweise ein Baurechtszins verlangt. Das Baurecht bedarf einer öffentlichen Beurkundung und wird meist im Grundbuch als eigenständiges Grundstück eingetragen. Das Baurecht wird auf maximal 100 Jahre ausgestellt, kann aber nach Ablauf verlängert werden. Der Vorteil des Grundbucheintrages ist, dass das Baurecht resp. das erbaute Haus nun mit einem Grundpfand belegt ist und somit für die Finanzierung eine Hypothek aufgenommen werden kann.

Fazit

Sie können also durchaus eine Hypothek auf ein Haus im Baurecht aufnehmen. Dies ist jedoch mit verschiedenen Restriktionen seitens des finanzierenden Instituts verbunden, da der Wert der Liegenschaft schwer zu berechnen ist. Denn die Restlaufzeit des Baurechtsvertrages, die definierte Heimfallentschädigung bei Vertragsablauf sowie die eingeschränkte Nachfrage und somit die schwierigere Wiederverkäuflichkeit des Objekts drücken auf den Verkehrswert des Hauses.

Lassen Sie sich daher von einem Notar und einem unabhängigen Hypothekarexperten beraten, wenn Sie in Betracht ziehen, ein Haus im Baurecht zu erwerben. So schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen und können Ihr Eigenheim im besten Falle die nächsten Jahrzehnte geniessen.

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