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Mit dem Baurecht räumt der Besitzer oder die Besitzerin eines Grundstücks einer anderen Person das Recht ein, auf seinem Grundstück zu bauen. Dafür wird üblicherweise ein Baurechtszins verlangt. Das Baurecht bedarf einer öffentlichen Beurkundung und wird meist im Grundbuch als eigenständiges Grundstück eingetragen. Das Baurecht wird auf maximal 100 Jahre ausgestellt, kann aber nach Ablauf verlängert werden. Der Vorteil des Grundbucheintrages ist, dass das Baurecht resp. das erbaute Haus nun mit einem Grundpfand belegt ist und somit für die Finanzierung eine Hypothek aufgenommen werden kann.