Wir nutzen Cookies, um die Website benutzerfreundlich, sicher und effektiv zu gestalten. Cookies dienen der Erhebung von Informationen über die Nutzung von Websites. Weitere Informationen: Hinweise zum Datenschutz

buergschaft

Bürgschaft: ja oder nein?

Das Wichtigste in Kürze
Unser Sohn möchte ein Haus erwerben. Zusammen mit seiner Partnerin haben sie ein solides Einkommen, können aber die verlangten Eigenmittel nicht aufbringen. Könnten wir Eltern gegenüber der Bank eine Bürgschaft eingehen, ohne direkte Schenkung, um die anderen Kinder nicht zu benachteiligen?

Vor Einbezug der Eltern alle anderen Möglichkeiten prüfen.

Das eigene Haus ist für viele junge Paare ein wichtiges Ziel im Leben. Dabei stellen die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel und die nachhaltige Tragbarkeit zwei grosse Hürden dar, so dass Eltern oftmals einspringen. Um die Gerechtigkeit innerhalb der Familie zu wahren, lohnt es sich vor Einbezug der Eltern, alle Möglichkeiten zu prüfen, welche das junge Paar hat.

Bestehende Eigenmittel ausschöpfen.

Für den Kauf der Immobilie sind grundsätzlich 20 Prozent Eigenkapital erforderlich. Diese müssen zur Hälfte (10 %) aus harten Eigenmitteln bestehen. Das können Konto- und Wertgutschriften, Guthaben aus den Säulen 3a/3b, ein Erbvorzug oder eine Schenkung sein. Für die andere Hälfte können und werden auch häufig Gelder aus der Pensionskasse bezogen oder verpfändet. Weniger häufig, aber möglich, ist auch das Verpfänden anderer Vermögenswerte wie beispielsweise Aktienportfolios oder Kunstobjekte, falls Ihr Sohn solche besitzt. Hierbei wird eine Sicherungsvereinbarung mit dem Hypothekargeber getroffen. Allerdings sind die Anforderungen und Bewertungskriterien je nach Institut und Vermögensart unterschiedlich. Ein Wertschriftendepot, das verpfändet werden soll, muss in der Regel bei derselben Bank liegen, die auch die Hypothek vergibt. Entsprechend wäre Ihr Sohn dann an den Anbieter gebunden.

Bürgschaft nur für Tragbarkeit relevant.

Die von Ihnen angesprochene Bürgschaft kann für die nachhaltige Tragbarkeit helfen, nicht aber als Ersatz für fehlendes Eigenkapital dienen. Das heisst, Sie könnten gegenüber der Bank garantieren, für die Kreditschulden aufzukommen, sollte Ihr Sohn diese nicht bedienen können. 

Zinsloses Darlehen als allfällige Alternative.

Falls Sie über genügend liquide Mittel verfügen, um allen Kindern ein Erbvorbezug oder eine Schenkung zu überlassen, könnte dies eine Lösung sein, bei der Sie niemanden benachteiligen. Ist zu wenig Kapital vorhanden, um allen Erben gerecht zu werden, können Sie ein zinsloses Darlehen an Ihren Sohn prüfen. Die Krux hierbei ist, dass viele Banken ein solches Darlehen nur zum Eigenkapital zählen, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht. Rechtlich gesehen wäre dies dann aber eine Schenkung. Gewähren Sie Ihrem Sohn ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungspflicht, ist fraglich, ob Sie einen Hypothekaranbieter finden, der dies als Eigenkapital akzeptiert. Der Vorteil wäre, dass es keine Auswirkungen auf andere Erben hätte, da das Darlehen als Forderung vererbt würde und Ihr Sohn es der Erbgemeinschaft zurückzahlen müsste. Prüfen Sie die verschiedenen Varianten und kontaktieren Sie mehrere Hypothekargeber oder einen unabhängigen Hypothekarvermittler, um in diesem Fall die beste Lösung für Ihren Sohn aber auch die anderen Kinder zu finden.

Kontakt & Beratung. Jetzt Immobilienberatung anfordern.

Bei MoneyPark finden Sie alle Services rund um Ihre Immobilie aus einer Hand. Wir begleiten Sie von der Immobiliensuche bis zum Verkauf.

Die aktuell attraktivsten Hypothekarzinssätze.

SARON-Hypothek ab*

0.65%

Festhypothek 10 Jahre ab

1.37%

Festhypothek 5 Jahre ab

1.03%
* Der hier gezeigte Wert für eine Saron-Hypothek setzt sich aus dem aktuellen SARON (Swiss Average Rate Overnight) und der individuellen Marge des Hypothekaranbieters zusammen. Generell sind die angezeigten Zinssätze aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypothekarvolumen und Objektstandort abweichen.