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Das eigene Haus ist für viele junge Paare ein wichtiges Ziel im Leben. Dabei stellen die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel und die nachhaltige Tragbarkeit zwei grosse Hürden dar, so dass Eltern oftmals einspringen. Um die Gerechtigkeit innerhalb der Familie zu wahren, lohnt es sich vor Einbezug der Eltern, alle Möglichkeiten zu prüfen, welche das junge Paar hat.
Für den Kauf der Immobilie sind grundsätzlich 20 Prozent Eigenkapital erforderlich. Diese müssen zur Hälfte (10 %) aus harten Eigenmitteln bestehen. Das können Konto- und Wertgutschriften, Guthaben aus den Säulen 3a/3b, ein Erbvorzug oder eine Schenkung sein. Für die andere Hälfte können und werden auch häufig Gelder aus der Pensionskasse bezogen oder verpfändet. Weniger häufig, aber möglich, ist auch das Verpfänden anderer Vermögenswerte wie beispielsweise Aktienportfolios oder Kunstobjekte, falls Ihr Sohn solche besitzt. Hierbei wird eine Sicherungsvereinbarung mit dem Hypothekargeber getroffen. Allerdings sind die Anforderungen und Bewertungskriterien je nach Institut und Vermögensart unterschiedlich. Ein Wertschriftendepot, das verpfändet werden soll, muss in der Regel bei derselben Bank liegen, die auch die Hypothek vergibt. Entsprechend wäre Ihr Sohn dann an den Anbieter gebunden.
Falls Sie über genügend liquide Mittel verfügen, um allen Kindern ein Erbvorbezug oder eine Schenkung zu überlassen, könnte dies eine Lösung sein, bei der Sie niemanden benachteiligen. Ist zu wenig Kapital vorhanden, um allen Erben gerecht zu werden, können Sie ein zinsloses Darlehen an Ihren Sohn prüfen. Die Krux hierbei ist, dass viele Banken ein solches Darlehen nur zum Eigenkapital zählen, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht. Rechtlich gesehen wäre dies dann aber eine Schenkung. Gewähren Sie Ihrem Sohn ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungspflicht, ist fraglich, ob Sie einen Hypothekaranbieter finden, der dies als Eigenkapital akzeptiert. Der Vorteil wäre, dass es keine Auswirkungen auf andere Erben hätte, da das Darlehen als Forderung vererbt würde und Ihr Sohn es der Erbgemeinschaft zurückzahlen müsste. Prüfen Sie die verschiedenen Varianten und kontaktieren Sie mehrere Hypothekargeber oder einen unabhängigen Hypothekarvermittler, um in diesem Fall die beste Lösung für Ihren Sohn aber auch die anderen Kinder zu finden.