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Gehen Sie davon aus, dass Sie eine Baubewilligung brauchen, denn mit wenigen Ausnahmen brauchen Sie für einen Umbau eine solche. Dies insbesondere, wenn Sie die Nutzung oder das Aussehen verändern wollen oder die Umbaumassnahmen die Brandsicherheit beeinflussen. Fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig beim verantwortlichen Bauamt nach, denn fehlt Ihnen die entsprechende Bewilligung, verstossen Sie gegen das Gesetz und Sie müssen sie im Nachhinein einholen. Wird sie Ihnen im Nachgang nicht erteilt, droht Ihnen der Rückbau, denn sie müssen den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Falls Sie nur geringfügige Änderungen vornehmen möchten, benötigen Sie keine Bewilligung. Diese dürfen aber das äussere Erscheinungsbild in keiner Art und Weise verändern und keine strukturellen Anpassungen beinhalten. Sie dürfen also eine Trennwand einziehen, eine nicht tragende Wand entfernen oder Ihre alte Küche ersetzen. Sie dürfen die Fassade neu streichen, aber nur in der gleichen Farbe. Gleiches gilt bei Fenstern. Solange Sie Ihre alten Fenster durch neue in derselben Farbe, Grösse und Struktur ersetzen, brauchen Sie keine Bewilligung. Wenn die neuen Fenster aber anders aussehen, weil Sie beispielsweise Sprossenfenster durch grossflächige Fenster ersetzen oder wenn die Grössen nicht mehr genau übereinstimmt, ist das bewilligungspflichtig.
In der Schweiz ist nur sehr wenig nicht bewilligungspflichtig. Für Arbeiten, die das äussere Bild eines Gebäudes verändern, wie Fassadenänderungen, Anbauten oder das Erstellen von Balkonen oder strukturelle Änderungen, ist in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Ebenso, wenn Sie das Gebäude oder auch nur Teile davon anders nutzen möchten, wie beispielsweise der Wechsel von einer Wohn- zu einer gewerblichen Nutzung. Ebenfalls brauchen Sie für energetische Sanierungen wie eine Fassadenisolation oder Wärmepumpe eine Bewilligung und auch, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Dach bauen möchten. Liegt die Liegenschaft in einem denkmalgeschützten Bereich oder handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, sind für Umbauten und Renovierungen fast immer Bewilligungen erforderlich.
Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie vorgehen müssen, um ein Baugesuch einzureichen. In der Regel brauchen Sie mindestens den Grundbuchauszug, einen amtlichen Katasterplan und die Projektpläne. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller ist der Ablauf des Verfahrens. Die Vorschriften können stark von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Je nach Umbauprojekt ist es ratsam, eine Fachperson beizuziehen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und das Bewilligungsverfahren reibungslos verläuft.