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Es ist ratsam, spätestens ab dem 50. Altersjahr die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek mit einem Hypothekarspezialisten zu klären. So können mögliche Probleme bei der Finanzierung im Alter vermieden werden. Häufig sinkt das Einkommen mit dem Eintritt ins Rentenalter stark ab und damit kann die Tragbarkeit der Hypothek in Schieflage geraten. Dann hilft meistens nur eine Teilamortisation der Hypothek. Je früher man dies erkennt, umso mehr Zeit hat man, um den entsprechenden Betrag anzusparen. Merkt man es zu spät oder ist die geforderte Rückzahlung zu hoch, muss das Eigenheim im schlimmsten Fall verkauft werden. Eine Vorsorge- und Pensionsplanung hilft, die nachhaltige Tragbarkeit zu sichern und sich eine Amortisationsstrategie zurecht zu legen.
Eine kürzere Laufzeit der Hypothek im Alter kann sinnvoll sein, um die Schulden rechtzeitig vor der Pensionierung abzubauen. Je schneller die Hypothek getilgt wird, desto niedriger sind die Zinszahlungen und die monatliche Belastung im Ruhestand. Wenn die Laufzeit verkürzt wird, können Hausbesitzerinnen und -besitzer die finanzielle Last verringern und sicherstellen, dass die Hypothek im Rentenalter tragbar bleibt, wenn das Einkommen sinkt. Dies schützt vor möglichen finanziellen Engpässen und ermöglicht es, das Eigenheim, ohne hohe monatliche Kosten bis ins hohe Alter zu bewohnen. Zudem kann es die Flexibilität erhöhen, sollte sich das Bedürfnis nach einer Änderung der Wohnsituation kurzfristig einstellen.
Bei der Rückzahlung der Hypothek sollte auch die Auswirkung auf die Steuerrechnung beachtet werden. In der Schweiz sind die Hypothekarzinsen von den Steuern absetzbar. Wenn die Hypothek komplett amortisiert wird, entfallen diese Zinsen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann. Zudem kann die Rückzahlung das steuerbare Vermögen beeinflussen, da das Eigenkapital steigt. Es ist daher ratsam, diese steuerlichen Effekte bei der Planung der Amortisation zu berücksichtigen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu sprechen.