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Hypothek im Rentenalter. Unsere Tipps.

Das Wichtigste in Kürze
Die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer will auch nach der Pensionierung in den vertrauten vier Wänden bleiben. Eine frühzeitige Pensionsplanung verbunden mit einer guten Amortisationsstrategie helfen, die Tragbarkeit im Alter zu sichern.

Tragbarkeit frühzeitig mit Hypothekargeber klären.

Es ist ratsam, spätestens ab dem 50. Altersjahr die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek mit einem Hypothekarspezialisten zu klären. So können mögliche Probleme bei der Finanzierung im Alter vermieden werden. Häufig sinkt das Einkommen mit dem Eintritt ins Rentenalter stark ab und damit kann die Tragbarkeit der Hypothek in Schieflage geraten. Dann hilft meistens nur eine Teilamortisation der Hypothek. Je früher man dies erkennt, umso mehr Zeit hat man, um den entsprechenden Betrag anzusparen. Merkt man es zu spät oder ist die geforderte Rückzahlung zu hoch, muss das Eigenheim im schlimmsten Fall verkauft werden. Eine Vorsorge- und Pensionsplanung hilft, die nachhaltige Tragbarkeit zu sichern und sich eine Amortisationsstrategie zurecht zu legen.

Kürzere Hypothekarlaufzeit im Alter sinnvoll.

Eine kürzere Laufzeit der Hypothek im Alter kann sinnvoll sein, um die Schulden rechtzeitig vor der Pensionierung abzubauen. Je schneller die Hypothek getilgt wird, desto niedriger sind die Zinszahlungen und die monatliche Belastung im Ruhestand. Wenn die Laufzeit verkürzt wird, können Hausbesitzerinnen und -besitzer die finanzielle Last verringern und sicherstellen, dass die Hypothek im Rentenalter tragbar bleibt, wenn das Einkommen sinkt. Dies schützt vor möglichen finanziellen Engpässen und ermöglicht es, das Eigenheim, ohne hohe monatliche Kosten bis ins hohe Alter zu bewohnen. Zudem kann es die Flexibilität erhöhen, sollte sich das Bedürfnis nach einer Änderung der Wohnsituation kurzfristig einstellen.

Steuerliche Auswirkungen bei Rückzahlung der Hypothek beachten.

Bei der Rückzahlung der Hypothek sollte auch die Auswirkung auf die Steuerrechnung beachtet werden. In der Schweiz sind die Hypothekarzinsen von den Steuern absetzbar. Wenn die Hypothek komplett amortisiert wird, entfallen diese Zinsen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann. Zudem kann die Rückzahlung das steuerbare Vermögen beeinflussen, da das Eigenkapital steigt. Es ist daher ratsam, diese steuerlichen Effekte bei der Planung der Amortisation zu berücksichtigen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu sprechen.

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Was andere Interessierte wissen wollten.

Unsere Hypothekarspezialisten und -spezialistinnen geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Chantal B. (59), Langenthal

Soll ich meine Hypothek nach der Pensionierung zurückzahlen?

Ob Sie Ihre Hypothek nach der Pensionierung zurückzahlen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Finanzielle Situation: Wenn Sie über ausreichend Eigenkapital oder Vorsorgegelder (z.B. 2. und 3. Säule) verfügen, kann die Rückzahlung sinnvoll sein, um die monatliche Belastung zu reduzieren und die finanzielle Freiheit im Ruhestand zu sichern.
  2. Zinssatz: Wenn der Zinssatz Ihrer Hypothek relativ hoch ist, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Schulden früher zu tilgen, um Zinskosten zu sparen. Bei einem niedrigen Zinssatz könnte die Entscheidung, das Kapital anderweitig anzulegen, lukrativer sein.
  3. Steuerliche Auswirkungen: Die Hypothekarzinsen sind in der Schweiz steuerlich absetzbar. Eine frühzeitige Rückzahlung könnte Ihre Steuerlast erhöhen, da Sie keine Zinsen mehr abziehen können. Hier sollte eine steuerliche Beratung in Erwägung gezogen werden.
  4. Liquidität: Wenn Sie im Ruhestand auf ausreichende Liquidität angewiesen sind, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, kann es von Vorteil sein, die Hypothek nicht vollständig zurückzuzahlen. Die Hypothek aufrechtzuerhalten und das Kapital anderweitig anzulegen, könnte für mehr finanzielle Flexibilität sorgen.
  5. Risikomanagement: Eine vollständige Rückzahlung reduziert Ihr Risiko, da Sie keine Schulden mehr haben. Gerade im Ruhestand, wenn Ihr Einkommen sinkt, kann dies für mehr Sicherheit und Flexibilität sorgen.

Es empfiehlt sich, die Entscheidung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Finanzsituation, der Zinskosten, steuerlicher Aspekte und der gewünschten finanziellen Flexibilität zu treffen. Eine individuelle Beratung bei einem Finanzexperten oder Steuerberater kann Ihnen helfen, die beste Lösung zu finden.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

Christian S. (61), Montreux

Ist eine Aufstockung der Hypothek nach der Pensionierung noch möglich?

Eine Aufstockung der Hypothek nach der Pensionierung ist grundsätzlich möglich, jedoch schwieriger als während der Erwerbstätigkeit. Hypothekargeber prüfen die Tragbarkeit anhand des Einkommens, das im Ruhestand meistens tiefer ist als im erwerbstätigen Alter. Bei einer niedrigen Rente könnte eine Aufstockung abgelehnt werden, besonders wenn die finanzielle Situation unsicher erscheint.

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Markus M. (60), St. Gallen

Ist es möglich nach der Pensionierung eine neue Hypothek abzuschliessen?

Es ist grundsätzlich möglich, nach der Pensionierung eine neue Hypothek abzuschliessen, jedoch gibt es einige Herausforderungen. Hypothekargeber prüfen insbesondere die Tragbarkeit der Hypothek in Bezug auf das reduzierte Einkommen im Ruhestand. Wenn die Rente und andere Einkünfte ausreichen, um die Tragbarkeit nachhaltig zu gewährleisten, kann eine Hypothek auch im Rentenalter abgeschlossen werden. Allerdings müssen ältere Hypothekarnehmerinnen und Hypothekarnehmer oft mit strengeren Anforderungen rechnen.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

Hans H. (64), Schlieren

Gelten im Rentenalter die gleichen Tragbarkeitsanforderungen?

Auch nach der Pensionierung dürfen zur Erfüllung der Tragbarkeit die kalkulatorischen Kosten für die Hypothek nicht höher als ein Drittel des Einkommens sein. Sprich: Die Hypothekarzinsen, gerechnet mit fünf Prozent, plus Unterhalts- und Nebenkosten von einem Prozent des Liegenschaftswerts, dürfen maximal ein Drittel des Einkommens betragen. Das tragbarkeitsrelevante Einkommen nach der Pensionierung ist allerdings ein anderes. Anstelle von Lohn und allfälligen Bonuszahlungen werden die Rente der ersten Säule (AHV) sowie der zweiten Säule (Pensionskasse) als Einkommen für die Berechnung verwendet.

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Luca Philipp S. (62), Bassersdorf

Macht es einen Unterschied für die Hypothek, ob ich meine Pensionskasse auszahlen lasse oder in Form einer Altersrente beziehe?

Ja. Wird das Kapital aus der Pensionskasse bezogen, rechnen die Hypothekaranbieter das Kapital mit einem Umwandlungssatz in eine theoretische Rente um oder teilen es durch die zu erwartenden Lebensjahre gemäss Sterbetafel. Die Umwandlungssätze für die Verrentung des Kapitals sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Sie reichen von drei bis acht Prozent der freien Vermögenswerte, wobei die allermeisten Anbieter Umwandlungssätze von 3–5 Prozent anwenden. Teilweise werden auch für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet. Bei einem Altersguthaben von CHF 500'000 werden also bei den meisten Anbietern CHF 15’000 bis 25'000 pro Jahr als tragbarkeitsrelevantes Einkommen angerechnet.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

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* Der hier gezeigte Wert für eine Saron-Hypothek setzt sich aus dem aktuellen SARON (Swiss Average Rate Overnight) und der individuellen Marge des Hypothekaranbieters zusammen. Generell sind die angezeigten Zinssätze aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypothekarvolumen und Objektstandort abweichen.