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schuldbrief

Ohne Schuldbrief keine Hypothek.

Das Wichtigste in Kürze
Beim Abschluss einer Hypothek in der Schweiz ist der Schuldbrief das zentrale Sicherungsmittel. Es gibt ihn als Papier- oder als Registerschuldbrief (digital). Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und beschreibt verschiedene Möglichkeiten, einen Schuldbrief zu übertragen.

Schuldbrief einfach erklärt.

Ein Schuldbrief ist ein grundpfandrechtliches Sicherungsmittel, welcher die Forderung der Gläubigerinnen und Gläubiger sowie das Pfandrecht festhält. Er gibt dem Finanzierungsinstitut entsprechend das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit der Hypothekarnehmenden die Liegenschaft zwangsverwerten zu lassen. Dieses Recht wird Grundpfandrecht genannt und entsteht, indem das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen und mit einem konkreten Betrag (Kapital- oder Maximalhypothek) verknüpft wird.

Wie hoch sind die Kosten für einen Schuldbrief?

Das Grundbuchwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt, weshalb sich Abläufe und Kosten stark unterscheiden können. Die Erstellungskosten für einen Schuldbrief setzen sich zusammen aus:

  • Grundbuchgebühren (je nach Kanton 0,1 – 0,3% der Pfandsumme)
  • Notariatskosten (wo vorgeschrieben)
  • Stempelsteuer (bei Neubegründung über CHF 1 Mio.)
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Was andere Interessierte wissen wollten.

Unsere Hypothekarspezialisten und -spezialistinnen geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Manuel A. (45), Glattbrugg

Wer bezahlt den Schuldbrief?

Der Schuldbrief wird von der Person bezahlt, die eine Hypothek aufnehmen möchte. Sie stellt das Sicherungsmittel dem Finanzierungsinstitut zur Verfügung und gibt ihm damit im Tausch für eine Hypothek das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit die Liegenschaft zwangsverwerten zu lassen.

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Marco E. (34), Wädenswill

Ich habe ein Haus gekauft. Muss ich den Schuldbrief übernehmen?

Beim Immobilienkauf kann sowohl ein eigener Schuldbrief verwendet werden oder ein bestehender Schuldbrief der Verkäuferschaft übernommen werden. Hat eine Käuferin oder ein Käufer noch keinen Schuldbrief, der belastet werden kann, ist eine allfällige Übernahme eines bestehenden Schuldbriefs die günstigere Variante, als wenn ein neuer Schuldbrief erstellt werden muss.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

Nadine A. (48), Chur

Soll ich einen Schuldbrief nach Rückzahlung der Hypothek löschen?

Nach vollständiger Rückzahlung der Hypothek bleibt der Schuldbrief bestehen – er wird nicht gelöscht, sondern ist einfach nicht mehr belastet. Folgende Optionen stehen offen:

  • Behalten zur Wiederverwendung: Dies ermöglicht eine einfache Neuaufnahme einer Hypothek zu einem späteren Zeitpunkt und spart Zeit und Kosten.
  • Übernahme durch die Eigentümerschaft: Das Finanzierungsinstitut kann den Schuldbrief an den Eigentümer oder die Eigentümerin abtreten. Die allfällige Aufbewahrung ist dann Sache der Eigentümerschaft.
  • Übertragung auf eine andere Person: Ein Schuldbrief kann von einem Eigentümer auf eine andere Eigentümerin übertragen werden. Wird beispielsweise eine Immobilie verkauft, kann der Verkäufer, wenn er den Schuldbrief nicht mehr braucht, diesen auf die Käuferin übertragen.
  • Löschung im Grundbuch: Die Löschung eines Schuldbriefs ist mit Kosten verbunden. Dies ist zumeist nur dann sinnvoll, wenn ein Verkauf der Immobilie geplant ist, die Käuferschaft den Schuldbrief nicht übernehmen möchte und keine neue Immobilie angeschafft werden soll oder mehrere Schuldbriefe vorhanden sind.
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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

Aline S. (38), Thalwil

Bin ich durch Schuldscheine an meine Bank gebunden?

Solange die Schuldscheine durch eine Hypothek belastet sind, sind Sie an den Kreditgeber gebunden. Mit dem Schuldbrief geben Sie der Bank das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit die Liegenschaft zwangsverwerten zu lassen. Sobald Sie oder ein anderes Finanzierungsinstitut die Hypothek zurückzahlen resp. ablösen, wird diese Sicherheit frei und Sie können den unbelasteten Schuldbrief übernehmen oder ihn an ein anderes Finanzierungsinstitut abtreten.

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Luanah Lehmann

Expertin Immobilien

Luca E. (57), Richterswil

Was passiert, wenn ich meinen Papierschuldbrief verloren habe?

Geht ein Papierschuldbrief verloren, muss ein gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren eingeleitet werden, um den verlorenen Schuldbrief rechtlich für ungültig erklären zu lassen. Kann gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht werden, dass der Schuldbrief verloren gegangen ist und dass alle zumutbaren Nachforschungen vorgenommen wurden, veröffentlicht das Gericht den Aufruf zur Anmeldung von Rechten (in der Regel im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und ggf. in kantonalen Publikationen). Wenn sich innerhalb von einem Jahr niemand meldet, der behauptet, den Schuldbrief zu besitzen, wird er nach Ablauf der Frist kraftlos erklärt. Die Person, welche den Schuldbrief verloren hat, kann danach kostenpflichtig einen neuen Schuldbrief erstellen lassen. 

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Alessio Faina

Marktverantwortlicher Finanzierungen & Immobilien

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