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Wer eine Immobilie erwerben will, muss dazu in aller Regel eine Hypothek aufnehmen – abgesehen von den seltenen Fällen, in denen die Käuferin oder der Käufer über das gesamte benötigte Kapital verfügt. In der Regel bringt der Hypothekarnehmer oder die Hypothekarnehmerin mindestens 20 Prozent Eigenkapital ein und kann sich bis zu 80 Prozent des Objektwertes von einem Hypothekaranbieter leihen. Die Immobilie wird also grösstenteils mit dem Geld eines Dritten bezahlt, welcher seine Zahlung an Bedingungen knüpft: im Normalfall müssen die verwendeten Eigenmittel vollständig beim Institut eingegangen, der Kaufvertrag unterschrieben und der Schuldbrief in der erforderlichen Höhe ausgestellt sein. Ein Immobilienkauf ist ein Geschäft von ausserordentlicher finanzieller Tragweite – es muss also jedes Detail stimmen. Daher muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Und dieser muss wiederum über alle nötigen Unterlagen verfügen, die ihm erlauben, das Geschäft mit hundertprozentiger Sicherheit für rechtsgültig zu erklären. Endgültig besiegelt wird der Kauf dann mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Die Käuferschaft hat folgende Herausforderung: sie möchte eine Immobilie erwerben, finanziert aber einen Grossteil von deren Kaufpreis mit dem Geld eines Dritten. Dieser wiederum gibt ihr das benötigte Geld in Form einer Hypothek erst, wenn der Immobilienkäuferschaft ihre Bedingungen erfüllt. Eine dieser Bedingungen ist allerdings auch der unterschriebene Kaufvertrag, welcher erst notariell beglaubigt werden kann, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Die Lösung in dieser komplizierten Dreiecksbeziehung ist das unwiderrufliche Zahlungsversprechen des Finanzierungspartners, mit welchem er sich rechtsgültig zur Zahlung der Hypothekarsumme verpflichtet – was wiederum dem Notariat die erforderliche Garantie liefert, damit das Kaufgeschäft für gültig erklärt werden kann. Normalerweise ist das Zahlungsversprechen eines Finanzierungspartners an Vorbehalte gebunden, welche vor dem endgültigen Abschluss des Kaufgeschäfts beseitigt sein müssen. Bedingungen wie die Beglaubigung des Kaufvertrags und die Ausstellung des Schuldbriefs können beim Notartermin erfüllt werden. Kritisch hingegen sind Vorbehalte bezüglich des Eingangs von vorbezogenen Vorsorgegeldern. Hier kann es häufig zeitlich knapp und komplex werden – man sollte sich als kaufinteressente Person umgehend mit dem PK-Vorbezug beschäftigen und die nötigen Schritte einleiten.