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Ratgeber Wohneigentumsförderung

Wohneigentums­förderung. Vorsorge­gelder ins Eigenheim investieren.

Das Wichtigste in Kürze
Beim Erwerb eines Eigenheims verlangt der Kreditgeber in der Regel mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln. Für das notwendige Eigenkapital kann aber mittels Vorbezug oder Verpfändung auf das Vorsorgekapital in der 2. und 3. Säule zurückgegriffen werden. Helvetia erklärt Ihnen, wie das funktioniert.

Eigenheim­finanzierung mittels Vorbezug aus Pensionskasse.

Sie können vorhandenes Sparguthaben, die sogenannte Austrittsleistung, der Pensionskasse (2. Säule) zum Erwerb oder zum Bau Ihres Eigenheims beziehen.

Sie können Geld aus der 2. Säule vorbeziehen, wenn…

… das Wohneigentum Ihr Allein- oder Miteigentum sein wird oder es sich um Gesamteigentum von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern handelt.


… Sie es für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen verwenden.


… Sie damit Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft erwerben.


… Sie wertvermehrende Investitionen in Ihr bestehendes, selbstbewohntes Wohneigentum tätigen.

Sie können kein Geld aus der 2. Säule vorbeziehen, wenn…

… das Kapital für die Finanzierung von Ferien- und Zweitwohnungen eingesetzt wird.

Häufige Fragen zum Vorbezug aus der Pensionskasse.

Verpfändung von Vorsorge­geldern der 2. und 3. Säule.

Als Alternative zu einem direkten Vorbezug bietet sich eine Verpfändung des Altersguthabens an.

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