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  • Eigenmietwert: Die Abschaffung hat gute Chancen

    18.02.2019 | Redaktion
    Vergangenen Freitag hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats konkrete Vorschläge präsentiert, wie die Abschaffung des Eigenmietwertes ausgestaltet werden könnte. Fünf nicht priorisierte Vorschläge zum Knackpunkt «Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen» gehen nächstens in die Vernehmlassung und werden im Dezember 2019 das erste Mal im Ständerat diskutiert. Die Vorlage hat gute Chancen, angenommen zu werden.
Mann und Frau am Laptop

Eigenmietwert: Die Abschaffung hat gute Chancen

18.02.2019 | Redaktion
Mann und Frau am Laptop
Vergangenen Freitag hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats konkrete Vorschläge präsentiert, wie die Abschaffung des Eigenmietwertes ausgestaltet werden könnte. Fünf nicht priorisierte Vorschläge zum Knackpunkt «Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen» gehen nächstens in die Vernehmlassung und werden im Dezember 2019 das erste Mal im Ständerat diskutiert. Die Vorlage hat gute Chancen, angenommen zu werden.

Die Vorlage «Abschaffung Eigenmietwert» im Überblick

Es ist nicht der erste Versuch, das Konstrukt «Eigenmietwert» abzuschaffen. Eigenheimbesitzer versteuern zurzeit den Eigenmietwert wie eine fiktive Mietzinseinnahme, die sie im Falle der Vermietung ihrer Liegenschaft hätten. Dies soll die Gleichbehandlung mit den Mietern sicherstellen. Es provoziert aber auch den Anreiz, sich aus steuerlichen Gründen zu verschulden. Ausserdem sind ältere Personen, die ihre Schulden weitgehend getilgt haben, durch die Versteuerung des Eigenmietwertes im Nachteil. Trotzdem sind bisher alle Vorstösse entweder im Parlament, oder spätestens an der Urne, gescheitert.

Doch dieses Mal scheint es, als könnten die Vorschläge der WAK mehrheitsfähig werden. Noch hat sich keine Opposition gebildet, und die Vorschläge scheinen auf den ersten Blick alle Anspruchsgruppen zufrieden zu stellen. Zu Diskussionen Anlass geben könnte allerdings, dass die Berechnungen zu den Steuereinnahmen auf einem Zinsniveau von 3.5 Prozent erfolgten. Wird vom aktuellen Tiefzinsniveau ausgegangen, fallen die Mehreinnahmen von mehreren Hundert Millionen (v.a. auf Bundesebene) plötzlich weg. Im Gegenteil, es resultieren je nach Variante, Mindereinnahmen.

Die Vorlage sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Abschaffung Eigenmietwert für selbst bewohntes Eigentum, ausser für Zweitwohnungen.
  • Abschaffung Abzugsfähigkeit für Unterhaltskosten.
  • Abschaffung Abzugsfähigkeit auf Bundesebene für Denkmalpflege, Energieersparnis (energetische Sanierung), Umweltschutz und Rückbau. Auf kantonaler Ebene weiterhin erlaubt.
  • Grundsätzliche Abschaffung Abzugsfähigkeit für Schuldzinsen (fünf Varianten, siehe nächstes Kapitel)
  • Ausnahme Ersterwerber-Abzug: Für Familien im ersten Jahr 10’000 Franken, für Einzelpersonen 5’000 Franken. Abzug sinkt jährlich über zehn Jahre bis auf null.

Fünf Vorschläge zur Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen

Wie erwähnt, ist der Knackpunkt der Vorlage die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Die WAK hat fünf Vorschläge dafür ausgearbeitet, die alle in die Vernehmlassung geschickt werden. Bei Variante 1 dürften Hauseigentümer Schuldzinsen von 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehen, bei Variante 2 maximal 80 Prozent. Das begünstigt vor allem diejenigen, die Mieten, Dividenden oder Zinsen einnehmen. Bei den Varianten 3 und 4 wären Abzüge nur noch im Umfang von Mieterträgen möglich. Variante 3 sieht zusätzlich Erleichterungen für Firmenbesitzer vor und gilt deshalb als «KMU-Variante». Variante 5 wird vermutlich kaum mehrheitsfähig sein: Dabei sind keinerlei Abzüge für Schuldzinsen möglich.

Wie geht es nun weiter?

Dieser jetzt vorliegende Entwurf geht im März in die Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Dezember im Ständerat diskutiert. Findet die Vorlage eine Mehrheit und gibt es keine Verzögerungen, könnte der Eigenmietwert 2021 abgeschafft werden.

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