Wir nutzen Cookies, um die Website benutzerfreundlich, sicher und effektiv zu gestalten. Cookies dienen der Erhebung von Informationen über die Nutzung von Websites. Weitere Informationen: Hinweise zum Datenschutz
Es ist nicht der erste Versuch, das Konstrukt «Eigenmietwert» abzuschaffen. Eigenheimbesitzer versteuern zurzeit den Eigenmietwert wie eine fiktive Mietzinseinnahme, die sie im Falle der Vermietung ihrer Liegenschaft hätten. Dies soll die Gleichbehandlung mit den Mietern sicherstellen. Es provoziert aber auch den Anreiz, sich aus steuerlichen Gründen zu verschulden. Ausserdem sind ältere Personen, die ihre Schulden weitgehend getilgt haben, durch die Versteuerung des Eigenmietwertes im Nachteil. Trotzdem sind bisher alle Vorstösse entweder im Parlament, oder spätestens an der Urne, gescheitert.
Doch dieses Mal scheint es, als könnten die Vorschläge der WAK mehrheitsfähig werden. Noch hat sich keine Opposition gebildet, und die Vorschläge scheinen auf den ersten Blick alle Anspruchsgruppen zufrieden zu stellen. Zu Diskussionen Anlass geben könnte allerdings, dass die Berechnungen zu den Steuereinnahmen auf einem Zinsniveau von 3.5 Prozent erfolgten. Wird vom aktuellen Tiefzinsniveau ausgegangen, fallen die Mehreinnahmen von mehreren Hundert Millionen (v.a. auf Bundesebene) plötzlich weg. Im Gegenteil, es resultieren je nach Variante, Mindereinnahmen.
Die Vorlage sieht folgende Eckpunkte vor:
Wie erwähnt, ist der Knackpunkt der Vorlage die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Die WAK hat fünf Vorschläge dafür ausgearbeitet, die alle in die Vernehmlassung geschickt werden. Bei Variante 1 dürften Hauseigentümer Schuldzinsen von 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehen, bei Variante 2 maximal 80 Prozent. Das begünstigt vor allem diejenigen, die Mieten, Dividenden oder Zinsen einnehmen. Bei den Varianten 3 und 4 wären Abzüge nur noch im Umfang von Mieterträgen möglich. Variante 3 sieht zusätzlich Erleichterungen für Firmenbesitzer vor und gilt deshalb als «KMU-Variante». Variante 5 wird vermutlich kaum mehrheitsfähig sein: Dabei sind keinerlei Abzüge für Schuldzinsen möglich.
Dieser jetzt vorliegende Entwurf geht im März in die Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Dezember im Ständerat diskutiert. Findet die Vorlage eine Mehrheit und gibt es keine Verzögerungen, könnte der Eigenmietwert 2021 abgeschafft werden.