Wir nutzen Cookies, um die Website benutzerfreundlich, sicher und effektiv zu gestalten. Cookies dienen der Erhebung von Informationen über die Nutzung von Websites. Weitere Informationen: Hinweise zum Datenschutz

wohntraumstudie-kap-02

Verschönern geht immer

Investieren bleibt weiterhin wichtig, die Absichten gehen aber leicht zurück. Insbesondere der Boom der Solaranlagen scheint abzuflachen. Dafür wird weiterhin viel unternommen, um das Zuhause zu verschönern. Die bevorstehende Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts könnte bei den Investitionen der Zukunft entscheidenden Einfluss haben.

Zurückhaltender bei den Investitionen

Über die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer (52%) gibt an, dass sie im vergangenen Jahr in ihr Eigenheim investiert hat. Das sind vier Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. 50% planen, innerhalb der nächsten zwei Jahre in ihr Eigenheim zu investieren. Letztes Jahr waren es 53%. Damit geben sich die Befragten zurückhaltender als vor einem Jahr.

Der Garten blüht auf, die «grüne Welle» flacht ab

In was haben Sie investiert bzw. in was möchten Sie investieren?

Im Garten gibt es immer etwas zu tun: Letztes Jahr gab gut ein Drittel der befragten Eigentümerschaft (34%) an, in den Garten/Aussenbereich investiert zu haben. Ein Viertel (25%) hatte es noch vor. Bei der diesjährigen Befragung sind es leicht weniger (29%) die angeben, letztes Jahr in den Garten investiert zu haben und weiterhin ein Viertel (25%) hat es noch vor. Auch das Verschönern liegt im Trend: 26% haben bereits, 22% wollen noch Maler- und Gipserarbeiten vornehmen oder in Auftrag geben. Diese Arbeiten gewinnen drei Plätze gegenüber dem Vorjahr, während die Solaranlage, welche vor zwei Jahren noch die meistgeplante Investition war, auf den 8. Rang zurückfällt. Gemessen an den geplanten Investitionen von der letztjährigen Befragung (24%), bleibt sie bei den getätigten Investitionen (20%) von der aktuellen Befragung hinter den Erwart-ungen zurück und lässt auch bei den geplanten Investitionen (14%) keinen Boom mehr erkennen. Ähnliches gilt für die Lade-station fürs E-Auto. Zwar entsprechen die getätigten Investitionen (8%) den Plänen vom Vorjahr (8%), aber für die Zukunft planen nur noch 5% in eine Ladestation zu investieren, was diese Massnahme drei Ränge zurückfallen lässt. Dafür legt der Batteriespeicher im Haus zu. 7% geben an, in einen Batteriespeicher investiert zu haben und 9% planen dies zu tun.

«Grüne Welle», Pandemie, Inflation und jetzt der Eigenmietwert

Mit Blick zurück auf die letzten Jahre sind die geplanten und getätigten Investitionen ein Ausdruck der gesellschaft-lichen, politischen und wirtschaftlichen Einflüsse: Letztes Jahr hallte das Thema Energiemangel nach und die Inflation wurde zu einem wichtigen Thema, zuvor war eine «grüne Welle» zu verzeichnen und auch die Corona-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen. Dieses Jahr haben die geplanten Investitionen in energetische Massnahmen weiter an Bedeut-ung verloren. Die Eigentümerschaft ist «sich wieder selbst am nächsten» und investiert vermehrt in schöneres Wohnen. Und mit Blick auf die Zukunft steht schon bald eine Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts bevor. Falls der Eigenmietwert abgeschafft wird, würde dies mit grosser Wahrscheinlichkeit Einfluss auf die Investitionen bei Immobilien haben. In der Übergangszeit bis zur effektiven Abschaffung, in welcher man den Gebäudeunterhalt steuerlich noch in Abzug bringen kann, ist mit einem kleinen Renovationsboom zu rechnen. Nach der Abschaffung hingegen dürften werterhaltende Investitionen und damit auch solche in die Energieeffizienz des Gebäudes an Attraktivität verlieren und vermehrt auf die lange Bank geschoben werden.

Eigenmietwert: Eine Steuer mit Seltenheitswert

Der Eigenmietwert ist ein Schweizer Steuermechanismus, der steuerliche Nachteile der Mieterschaft gegenüber Immobilienbesitzenden ausgleichen soll. Denn Eigentümerinnen und Eigentümer können Ihre Unterhaltskosten für die Immobilie sowie ihre Schuldzinszahlungen bei den Steuern abziehen. Im Gegenzug müssen sie fiktive Mieteinnahmen versteuern. Im europäischen Umfeld ist eine solche Steuer die absolute Ausnahme. Lediglich Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Italien und Spanien kennen eine Form der Eigenmietwertbesteuerung. Diese ist aber entweder viel niedriger als in der Schweiz oder wird nur auf Zeitwohnsitzen erhoben. Der Eigenmietwert ist in der Schweiz seit Jahren sehr umstritten und so wurden seit dem Jahr 1999 drei nationale Volksabstimmungen zu seiner Abschaffung durchgeführt.

Und auch aktuell steht wieder eine Abstimmung zum Thema an. Nach langer politischer Diskussion haben National- und Ständerat anlässlich der Wintersession 2024 beschlossen, den Eigenmietwert für Haupt- und Zweitwohnsitze abzuschaffen und gleichzeitig auch Schuldzins- und Unterhaltsabzüge für selbstgenutztes Wohneigentum zu streichen. Um insbesondere für die Bergkantone einen Ausgleich zu den wegfallenden Steuereinnahmen zu schaffen, soll neu auf kantonaler Ebene eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erhoben werden dürfen. Diese bedarf aufgrund der dafür notwendigen Verfassungsänderung zwingend eine Volksabstimmung, welche frühestens im September 2025 erfolgen wird.

Fällt der Eigenmietwert?

Heute gibt eine knappe Mehrheit (52%) der Befragten an, einer Abschaffung des Eigenmietwerts mit gleichzeitiger Streichung von Steuerabzügen für Unterhaltskosten und Schuldzinsen eher (27%) oder voll und ganz (25%) zuzustimmen. Überdurchsch-nittLiche Zustimmungsraten finden sich bei der Eigentümerschaft (63%) sowie in der Deutschschweiz (55%). Die Zustimmung nimmt mit steigendem Alter zu. So geben 57 Prozent der befragten Personen über 65 Jahre an, eher (26%) oder voll und ganz (31%) für eine Abschaffung zu sein, während es bei der Gruppe der 25-30-jährigen 47 Prozent sind und nur halb so viele (16%) voll und ganz dafür sind. Auffallend hohe 22 Prozent haben die Frage nicht beantworten können.

lukas-vogt
«Eine Abschaffung des Eigenmietwerts erscheint derzeit zwar noch möglich, aber eher unwahrscheinlich. Rentnerinnen und Rentner würden am meisten von einer Abschaffung profitieren und sind bei Volksabstimmungen oft «übervertreten» Für ein solch intensiv diskutiertes Thema dürfte aber die Zustimmung in den Monaten vor der Abstimmung eher schwinden, sofern die Argumente der breiten Gegnerschaft in der Bevölkerung verfangen.»
Lukas Vogt, CEO von MoneyPark

Frühere Variante genoss mehr Zustimmung

Ein Blick zurück in die Wohntraumstudie 2021 (Seite 25) verrät, dass die Zustimmung seit 2021 um rund zehn Prozentpunkte nachgelassen hat. Damals hatte sogar eine knappe Mehrheit der Mieterinnen und Mieter zur Abschaffung tendiert. Allerdings stand damals der Vorschlag im Raum, den Eigenmietwert abzuschaffen und die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen beizubehalten.

«Die Variante der Abschaffung, welche 2021 im Parlament zur Debatte stand, war nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, sondern für alle Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell vorteilhaft. Sie wollte Abzüge für Schuldzinsen und den Gebäudeunterhalt bestehen lassen und hätte damit noch höhere Steuerausfälle zur Folge gehabt.»
Lukas Vogt, CEO von MoneyPark

Mögliche Auswirkungen einer Abschaffung

Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts könnte für Hypothekarnehmende eine raschere Amortisation der Hypothek interessant werden, insbesondere in einem Umfeld mit hohen Hypothekarzinsen. Rund ein Drittel (34%) der befragen Eigentümerinnen und Eigentümer zieht im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts in Betracht, die Hypothek vollständig (10%) oder teilweise (24%) zu amortisieren. 38 Prozent zeigen sich noch unentschlossen.

«Der Eigenmietwert trägt wesentlich zur hohen Hypothekarverschuldung in der Schweiz bei und bewirkt, dass wir trotz tiefer Eigen-tumsquote von 36% zum Hypothekarweltmeister geworden sind.»
Lukas Vogt, CEO von MoneyPark
Beträchtliche Konsequenzen für den Hypothekarmarkt

Würden die Befragten ihre Meinung in die Tat umsetzen, hätte dies beträchtliche Konsequenzen für den Hypothekarmarkt. Der Schweizer Hypothekarmarkt ist in den letzten zehn Jahren von rund CHF 900 Mrd. auf mittlerweile über CHF 1'200 Mrd. angestiegen. Würde der Eigenmietwert abgeschafft, könnten gemäss unserer Einschätzung rund CHF 50-150 Mrd. vom Hypothekarvolumen zurückfliessen.

Als weitere mögliche Auswirkung einer Abschaffung befürchtet insbesondere die Bauwirtschaft, aber beispielsweise auch der Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (aeeSuisse), dass aufgrund der wegfallenden Unterhaltsabzüge mittel- und langfristig weniger Unterhaltsarbeiten und energetische Sanierungen vorgenommen würden, was weniger Aufträge zur Folge hätte. Allerdings wäre bei einer Annahme bis zum Inkrafttreten mit einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren zu rechnen. In dieser Zeit hätten Besitzerinnen und Besitzer von sanierungsbedürftigen Wohnobjekten einen grossen Anreiz, noch vor dem Wegfall der Unterhaltsabzüge ihr Wohneigentum schnellstmöglich zu modernisieren. Dies wiederum könnte zu einem vorübergehenden Sanierungsboom führen, welcher die Preise für Sanierungsleistungen in die Höhe treiben könnte

*Bildquellennachweis: Die Titelbilder der vier Kapitel (Themenübersicht) in dieser Wohntraumstudie wurden KI-generiert.