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Nicht für Helvetia Kunden
Die Pensionskasse betreibt eine umhüllende Vorsorge und unterliegt keiner Pflicht, Informationen über den Datenschutz bereitzustellen. Die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sind jedoch sowohl für die Pensionskasse der Helvetia Versicherungen als auch für die Ergänzungskasse der Helvetia Versicherungen (nachfolgend «Pensionskasse») besonders wichtig. Daher informieren sie gemeinsam in diesen Hinweisen zum Datenschutz über den Umgang mit Personendaten. Im Folgenden wird über die Beschaffung und weitere Bearbeitung von Personendaten ausführlich informiert.
Unter «Bearbeiten» von Personendaten versteht man jeden Umgang mit Daten, z. B. das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten. Die Begriffe «Bearbeiten» und «Verarbeiten» werden für die folgenden Hinweise zum Datenschutz synonym verwendet. Mit dem Begriff «personenbezogene Daten» sind Daten gemeint, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, d.h. Rückschlüsse auf deren Identität sind anhand der Daten selbst oder mit entsprechenden Zusatzdaten möglich. Im Folgenden werden die Begriffe «personenbezogene Daten» gleichbedeutend mit «Personendaten» oder «Daten» verwendet. «Besonders schützenswerte Personendaten» sind eine Kategorie von Personendaten, für die das Datenschutzrecht erhöhte Anforderungen vorsieht. Als besonders schützenswerte Personendaten gelten z. B. Gesundheitsdaten, Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft hervorgeht, Angaben über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten zu Identifikationszwecken oder Angaben über eine Gewerkschaftszugehörigkeit.
«Die Pensionskasse als für die Datenbearbeitung Verantwortliche» bearbeitet Personendaten, wenn Versicherte der Pensionskasse, der Ergänzungskasse, Angehörige von Versicherten, Hypothekarnehmer, Bevollmächtigte, Arbeitgeber von Versicherten bzw. deren Kontaktperson, Kontaktpersonen von Sozial- und Privatversicherungen, Mieter sowie deren Kontaktpersonen, Besucher oder weitere Personen (zusammen «betroffene Personen») Dienstleistungen oder Versicherungsleistungen beantragen und/oder beziehen oder davon betroffen sind. Die Datenschutzhinweise bilden die Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der verschiedenen Geschäftstätigkeiten der Pensionskasse. Neben diesen Hinweisen zum Datenschutz informiert die Pensionskasse betroffene Personen über allfällige geschäftsspezifische Bearbeitungen von Daten. Damit stellt die Pensionskasse sicher, dass jede betroffene Person, auch wenn die Personendaten nicht bei ihr selbst erhoben werden, angemessen und fristgerecht über die Datenbearbeitung informiert wird.
Für die Datenbearbeitungen, welche in den Hinweisen zum Datenschutz beschrieben sind, ist die Pensionskasse im Rahmen ihrer Dienstleistungen verantwortlich:
In den Hinweisen zum Datenschutz können sich Angaben zu Dritten befinden, mit denen die Pensionskasse zusammenarbeitet und die ihrerseits für eine Datenbearbeitung verantwortlich sein können. Betroffene Personen können sich bei Fragen zur Ausübung von Rechten direkt an diese Dritten wenden.
Bei Fragen zum Thema Datenschutz und zu den Rechten betroffener Personen können sich betroffene Personen mit dem Stichwort Datenschutz an die Pensionskasse wenden. Damit erreichen sie den Datenschutzberater oder die Datenschutzberaterin bzw. den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder die betriebliche Datenschutzbeauftragte, welche aufgrund Geschäftsführungsvereinbarung ebenfalls für die Pensionskasse zuständig ist.
Pensionskasse der Helvetia Versicherungen
Ergänzungskasse der Helvetia Versicherungen
Datenschutz
Dufourstrasse 40
9001 St.Gallen
Im Bereich der beruflichen Vorsorge bearbeitet die Pensionskasse die Personendaten auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG; SR 831.42) sowie des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1). Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt auch gemäss den entsprechenden Verordnungen und den Reglementen der Pensionskasse.
«Bearbeiten» oder «verarbeiten» bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern (inkl. Pseudonymisierung und Anonymisierung), Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten. Dabei darf die Bearbeitung die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen bzw. kann sich eine Bearbeitung auf folgende datenschutzrechtliche Grundlage stützen:
Die Bearbeitung Ihrer Personendaten ist für den Geschäftszweck der Pensionskasse bzw. die Erbringungen von Dienstleistungen und die Erfüllung von Verträgen unverzichtbar.
Die Pensionskasse bearbeitet Daten insbesondere für folgende Zwecke:
Die von der Pensionskasse bearbeiteten Personendaten umfassen Daten, die von betroffenen Personen mitgeteilt, über diese erhoben wurden oder öffentlich zugänglich sind. Datenkategorien sind unter anderem:
Sie umfassen auch aus ihnen abgeleitete Daten.
Zur optimalen Abwicklung der Geschäftsprozesse und des Vertragsabschlusses oder der Vertragsabwicklung bzw. Leistungserbringung kann die Pensionskasse oder durch sie Beauftragte sachdienliche Personendaten bei Dritten erheben, sofern dies notwendig ist. Neben dem Einholen sachdienlicher Informationen kann die Abwicklung des Vertragsabschlusses oder der Leistungserbringung die Übermittlung von Personendaten an Dritte notwendig machen. Dabei unterstehen die Daten jedoch auch nach einer Bekanntgabe den Vorgaben der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung. Zusätzlich verpflichtet die Pensionskasse diese Dritten der Vertraulichkeit der Daten und anderen Umständen entsprechend, angemessen mit den Daten umzugehen.
Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Kategorien von Empfängern:
Die Pensionskasse ist in die IT-Umgebung der Helvetia Versicherungen eingebunden, wobei die Nutzung der Pensionskassen-Software ausgenommen ist. Die eingesetzten IT-Systeme, die für die Datenbearbeitung verwendet werden, sind intern geregelt. Es wird darauf geachtet, dass die IT-Systeme den aktuellen technischen Standards entsprechen und angemessene Sicherheitsmassnahmen implementiert sind, um einen Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Helvetia nutzt ausserhalb der Schweiz Rechenzentren und IT-Dienstleistungen, einschliesslich Wartungs- und Supportleistungen. Weitere Informationen zu den Ländern, in denen sich die von Helvetia genutzten Rechenzentren befinden, finden sich in der «Empfänger- und Staatenliste» von Helvetia.
Die PK/S.live Anwendung kann u.a. genutzt werden, um den Vorsorgeausweis zu sichten. Um den Registrierungs- und Anmeldeprozess sowie den Betrieb des PK/S.live Anwendung sicherzustellen, bearbeitet die Pensionskasse beispielsweise die Personalnummer, Passwort für den Zugang und IP-Adresse.
Die Pensionskasse bearbeitet Personendaten, solange dies für die Erfüllung der Bearbeitungszwecke, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, berechtigte Interessen, wie zu Dokumentations- und Beweiszwecken, oder so lange Ansprüche gegen die Pensionskasse geltend gemacht werden können, notwendig oder eine Speicherung technisch bedingt ist, wie dies z. B. bei Sicherheitskopien der Fall ist.
Die Pensionskasse trifft im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unerlaubte Zugriffe und sonstige unbefugte Bearbeitungen zu verhindern. Diese orientieren sich an den internationalen Standards in diesem Bereich und werden entsprechend regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst.
Das jeweils anwendbare Datenschutzrecht gewährt betroffenen Personen bei gegebenen Voraussetzungen bestimmte Rechte:
Das Recht, Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten die Pensionskasse bearbeitet, und eine Kopie dieser Personendaten zu erhalten.
Das Recht, unrichtige Daten zu korrigieren, vervollständigen und berichtigen.
Das Recht, die Löschung von Personendaten zu verlangen, sofern die Pensionskasse aufgrund der geltenden Gesetze und Vorschrif-ten nicht mehr verpflichtet oder berechtigt ist, diese Personendaten aufzubewahren.
Das Recht, einer Bearbeitung Ihrer Personendaten zu widersprechen, insbesondere soweit sich eine Bearbeitung auf berechtigte Interessen stützt oder der Direktwerbung dient, sowie das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen, soweit eine Datenbearbeitung auf einer Einwilligung beruht.
Das Recht, von der Pensionskasse die Herausgabe bestimmter Personendaten in einem gängigen elektronischen Format oder ihre Übertragung an eine andere verantwortliche Person zu verlangen.
Das Recht der betroffenen Person, bei ausschliesslich automatisierten Entscheidungen den eigenen Standpunkt darzulegen und zu verlangen, dass die Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird.
Falls Sie die oben genannten Rechte ausüben wollen, kann dies unter Kontaktaufnahme mit der jeweils verantwortlichen Person für die Datenbearbeitung erfolgen.
Das anwendbare Recht gewährt Ihnen das Recht, auf Nachfrage weitere Informationen zu erhalten, die für die Ausübung dieser Rechte erforderlich sind.
Für diese Rechte gelten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht Voraussetzungen, Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. zum Schutz von Dritten oder von Geschäftsgeheimnissen).
Sie haben bei einer Verletzung Ihrer Rechte die Möglichkeit beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB (www.edoeb.admin.ch) eine Meldung mit dem «Kontakt-formular Datenschutz» einzureichen.
Die Pensionskasse weist betroffene Personen darauf hin, dass das Internet ein weltweites, offenes und jedermann zugängliches Netz ist. Die Kommunikation mittels E-Mail ist in der Regel nicht verschlüsselt und erfolgt ausschliesslich während der gewohnten Bürozeiten. Es besteht die Möglichkeit, dass Daten verloren gehen oder von Dritten abgefangen und/oder manipuliert werden können, um zum Beispiel damit die Echtheit vorzutäuschen. Die Pensionskasse trifft geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, um dies zu verhindern. Dennoch kann die Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung jeglicher Daten per E-Mail nicht gewährleistet werden. Dieser Hinweis gilt insbesondere in Bezug auf die Übertragung von besonders schützenswerten Personendaten (wie z. B. Gesundheitsdaten). E-Mails können bei der Übertragung aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln oder sonstigen Störungen verzögert, gelöscht, fehlgeleitet oder verkürzt werden. Externe Zugriffsgeräte (PC, Smartphone etc.) von Endnutzern und Teile der zwischen dem Absender und Pensionskasse an der Übermittlung beteiligten Infrastruktur befinden sich ausserhalb des von der Pensionskasse kontrollierbaren Sicherheitsbereichs. Es obliegt dem Endnutzer oder der Endnutzerin des Internets, sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und geeignete Massnahmen (z. B. aktueller Virenschutz etc.) zu treffen. Die Pensionskasse haftet nicht für Konsequenzen und Schäden, die sich aus dem elektronischen Informationsaustausch und insbesondere aus einer missbräuchlichen Verwendung des E-Mail-Systems ergeben können, die sie nicht verschuldet hat. Die Pensionskasse behält sich vor, für jeglichen vorsätzlichen Schaden, der ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der betroffenen Person über den elektronischen Informationsaustausch entsteht, sich bei dieser schadlos zu halten. Die Pensionskasse behält sich vor, im Einzelfall nicht per E-Mail zu antworten oder für die per E-Mail erhaltene Auftragserteilung oder Information zusätzlich eine andere Form zu verlangen (z. B. Formular mit Unterschrift).
Die Pensionskasse ist Mieterin bei Helvetia, wobei Letztere für die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen sowie die Datenbearbeitung im Kontext der Gebäudesicherheit allein zuständig ist.
Die von Helvetia bearbeiteten Kategorien von Personendaten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit sind:
Helvetia bearbeitet die vorstehend aufgeführten Personendaten zu folgenden Zwecken:
Von Überwachungskameras betroffen sind:
Daten können an Empfängerinnen und Empfänger im In- und Ausland weitergegeben werden. Detaillierte Angaben dazu finden sich in der «Empfänger- und Staatenliste» von Helvetia unter www.helvetia.ch/datenschutz. Helvetia bearbeitet die Personendaten, solange sie für die beschriebenen Zwecke erforderlich sind, und löscht diese in der Regel nach 30 Tagen.